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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden finden Sie alle Informationen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


DATENSCHUTZ


Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

§ 1 Geltungsbereich


Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nur insoweit, als die Falkenhorst GmbH (nachfolgend „Jagdschule“ genannt) ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Mit Übersendung des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars an die Jagdschule
erkennt der Teil-nehmer diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.

§ 2 Anmeldung, Anwesenheitspflicht, Nichtbestehen der Prüfung 


1. Anmeldung und Bestätigung
Der Teilnehmer gibt gegenüber der Jagdschule ein ihn bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Jungjägerkurs ab, indem er das vorseitige Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben entweder per Post an die Falkenhorst GmbH, Krakower Chaussee 1, 18292 Linstow oder per Telefax unter der Nummer: +49 (0)38457 / 50007 an die Jagdschule versendet. Der Vertrag kommt anschließend durch eine innerhalb der nachfolgenden 14 Tage erfolgende
schriftliche Bestätigung der Jagdschule zustande.
Die Jagdschule behält sich jedoch das Recht vor, die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers innerhalb der vorgenannten 14 Tage-Frist ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere steht es der Jagdschule frei, die Anmeldung abzulehnen, sollten sich mehr Teilnehmer zu einem Ausbildungskurs anmelden, als dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Kurses sichergestellt sein könnte. In letzterem Fall wird die Jagdschule dem Teilnehmer einen Ausweichtermin anbieten. Die bis zu einer Ablehnung eventuell bereits gezahlten Kursge-bühren werden jeweils zinslos an den Teilnehmer zurückgezahlt. Darüber hinaus behält sich die Jagdschule vor, den Ausbildungslehrgang bis spätestens sieben Wochentage vor Kursbeginn abzusagen, sofern sich für den Jungjägerkurs weniger als 5 Personen (Mindestteilnehmerzahl) angemeldet haben sollten. Die bis dahin bereits gezahlten Kursgebühren werden in diesem Fall zinslos an den Teilnehmer zurückerstattet. 
2. Anwesenheitspflicht
Der Teilnehmer ist zur ständigen Anwesenheit bei den einzelnen Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet. Sollte ein Teilnehmer während eines Kurses, insbesondere wegen Krankheit, zeitweise ausfallen, so hat er die ihm fehlenden Pflichtstunden auf eigene Kosten nachzuholen. Dies kann nach Vereinbarung durch Einzelunterricht bei einer Lehrperson der Jagdschule erfolgen. Zudem ist der Teilnehmer zu einer gedeihlichen sowie aktiven Zusammenarbeit mit den Ausbildern und den
anderen Kursteilnehmern verpflichtet.
3. Nichtbestehen der Jägerprüfung
Bei Nichtbestehen der Prüfung steht es dem Teilnehmer frei, den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrzunehmen. Die Kosten für die Kursgebühren (ohne ÜN und VP) betragen EUR 499,00 (Schießstandgebühr [2x] nebst Munition, inkl. Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit EUR 215,00 sowie inkl. gesetzlicher USt.)

§ 3 Preise, Zahlung, Teilnahmevoraussetzungen


1. Preise
Für die Jungjägerkurse gelten die unter www.jagdschule-falkenhorst.de/termine.html angegebenen Kursgebühren bzw die gebuchten Angebote. Die Gebühren verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer. In der Kursgebühr enthalten ist die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit € 215,00. 
2. Zahlung
Die Kursgebühr ist zahlbar in zwei gleichen Teilbeträgen in Höhe von jeweils 50 % der gesamten Kursgebühr. Da die Jagdschule bereits vor Kursbeginn Kosten insbesondere für die Anmeldung zur staatlichen Jägerprüfung zu tragen hat, ist der Teilnehmer bezüglich des Kurspreises vorleistungspflichtig. Die erste Rate wird sofort nach Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung beim Teilnehmer zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Jungjägerkurses zur Zahlung fällig. Der
Teilnehmer erhält gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung über die zu zahlenden Ratenbeträge nebst jeweils konkret benannten Fälligkeitsterminen.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Serrahn. 
4. Teilnahmevoraussetzungen
Spätestens zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Kursteilnehmer bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Der Teilnehmer muss sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein, eine Jagdwaffe sicher zu führen.

§ 4 Stornierungen


Wird der Jägerkurs durch den Teilnehmer außerhalb seines etwaigen Widerrufsrechts spätestens 21 Wochentage vor dem jeweiligen Kursbeginn abgesagt, so ist die Jagdschule berechtigt, 20 % der vereinbarten Jagdkursgebühren als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Sollte die Absage des Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen oder der Teilnehmer ohne Absage nicht zu dem Kurs erscheinen, so beträgt der pauschalierte Schadensersatzbetrag 80 % der vereinbarten
Jagdkursgebühren. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Schadenspauschale. In diesem Fall ist der Teilnehmer zur Zahlung des geringeren Scha-densersatzbetrages - oder wenn kein Schaden entstanden ist, zu keiner Zahlung
- verpflichtet. Ebenso bleibt es der Jagdschule unbenommen, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden, als vorstehende Schadenspauschale, entstanden ist. In diesem Falle ist der Teilnehmer zur Zahlung des höheren Schadenser-satzbetrages verpflichtet. Dem Teilnehmer steht es selbstverständlich alternativ frei, einen voll zahlenden  Ersatzteilnehmer zu benennen. Hierdurch entfällt die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzan-sprüche der Jagdschule. Der Ersatzteilnehmer unterliegt ebenfalls den Anforderungen gemäß vorstehendem § 3 Ziff.4. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchen bleibt hiervon unberührt. 

§ 5 Gewährleistung und Haftung, Höhere Gewalt


1. Haftung und Gewährleistung
Die Jagdschule haftet nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an von dem Teilnehmer mitgebrachten Sachen, wie z.B. Waffen, Ferngläser, Computer, Werkzeuge, Arbeitsmaterialien etc.
Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden, ganz gleich, ob diese bei der theoretischen, praktischen oder der Schießausbildung entstanden sind. Hierbei sind auch Schäden bei Wegeunfällen und an teilnehmereigenen Kraftfahrzeugen erfasst. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässsigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Wird die Durchführung des Jagdkurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger, von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, so kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch Rücktrittsrechte herleiten. Etwaig bereits erfolgte
Zahlungen werden zinslos an den Teil-nehmer zurückerstattet, soweit diese für erbrachte Leistungen noch nicht verbraucht sind. Weitergehende An-sprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Jagdschule, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. 2. Benutzung des Schießstandes
Die Benutzung des Schießstandes und die Teilnahme am Schießbetrieb erfolgt für den Teilnehmer auf eigene Gefahr. Das Betreten des Schießstandes ist ausschließlich bei gleichzeitiger Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Nur der jeweilige Schütze darf den Schießstand zur Schussabgabe der geforder-ten Disziplin betreten. Allen anderen Teilnehmern am jagdlichen Schießen ist der Aufenthalt jeweils ausschließ-lich im Vorraum der Schießanlage oder an den vom Lehrbeauftragten näher bezeichneten Plätzen erlaubt. Auf dem Schießstand ist das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung durch den Teil-nehmer entfällt die Haftung der Jagdschule sowie des Schießstandbetreibers für etwaig entstandene (Gesundheits-)Schäden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit infolge vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. § 6 Datenspeicherung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten in der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.

§ 7 Sonstiges


Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus und im Zusammen-hang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Jagdschule, nämlich Linstow. Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. 

- Ende der Allgemeinen Teilnahmebedingungen -

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